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Gesetzgebung

 Bereichsmotiv "Gesetzgebung"

Kontrolle und Gestaltung

Am Gesetzgebungsprozess ist der Bundesrat aktiv beteiligt. Er kontrolliert dabei nicht nur die Beschlüsse des Bundestages, sondern arbeitet konstruktiv an politischen Kompromissen mit.

Regelmäßige Sitzungen

Zur Großansicht in neuem Fenster: Grafik: Stand der Verfassungsorgane zueinanderKontroll- und Korrektivfunktion – Stand der Verfassungsorgane zueinander

Der Bundesrat ist neben Bundesregierung und Bundestag ein weiteres Gesetzgebungsorgan. Bis zu 12 mal im Jahr – üblicherweise an einem Freitag – kommen die Mitglieder des Bundesrates zusammen.

Die Regierungschefs und Kabinettsmitglieder aus den Ländern befassen sich vor allem mit Gesetzgebungsvorhaben. Alle Bundesgesetze werden vom Bundesrat beraten, mehr als die Hälfte bedarf seiner Zustimmung.

Eigene Entwürfe

Der Bundesrat hat das Recht, selbst Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen. Die Vorlagen werden der Bundesregierung zugestellt, um ihr die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben. Innerhalb von sechs Wochen, in besonderen Fällen in drei oder neun Wochen, sind diese dann an den Bundestag weiterzuleiten.

Der Bundestag ist in seiner Beschlussfassung frei und kann deshalb die Verabschiedung als Gesetz auch ablehnen.

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