Präsidenten des Bundesrates
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Die Bundesratspräsidenten
Der Präsident des Bundesrates wird jedes Jahr zum 1. November aus dem Kreis der Ministerpräsidenten gewählt. Jeweils für ein Jahr stellt ein Land den Präsidenten.
Die Wahl des Bundesratspräsidenten erfolgt nach einem festen Turnus, der durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Die Reihenfolge beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern.
Zu den Aufgaben des Bundesratspräsidenten gehören die Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen. Darüber hinaus vertritt der Bundesratspräsident die Bundesrepublik Deutschland rechtlich in allen Angelegenheiten des Bundesrates und repräsentiert diesen nach außen. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten, sollte dieser verhindert sein.

