Presse
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42 | 201230.03.12
Erweiterte Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die neuen Regeln zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Ziel ist es, den Energieverbrauch mit den Instrumenten der Verbraucherinformation zu mindern. Zukünftig sind auch Produkte, deren Benutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen - wie z.B. Wärmeschutzfenster - mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen zu kennzeichnen. Mit den genannten Verbrauchsangaben soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung gegeben werden. Dies soll zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte motivieren.
Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 119/12 (Beschluss)
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