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43 | 201230.03.12

Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen

Der Bundesrat will die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder schützen und hierzu eine bestehende Gesetzeslücke schließen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die sogenannten "weißen Karteikarten" - auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist - sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführen und hiermit die Erteilung unrichtiger Erbscheine verhindern.

Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Aktuell fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die automatische Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese übermittelt ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag, wobei sie ihre Ansicht darlegen soll.

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren

Drucksache 108/12 (Beschluss)

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