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46 | 201230.03.12

Neue Regeln für DEKRA, TÜV und Co.

Der Bundesrat hat heute den neuen Vorschriften über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen unter Auflagen zugestimmt. Diese betreffen hauptsächlich technische Detailregelungen und Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung. Daneben will der Bundesrat unzulässige Mehrfachgenehmigungen für Fahrzeuge verhindern, die zu möglichen "Doppelidentitäten" führen können.

Im Rahmen einer begleitenden Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung, das Problem der korrekten Einhaltung der Zeitabstände zwischen den technischen Untersuchungen auch an die Europäische Union heranzutragen. Es handele sich hierbei um eine Frage von EU-weiter Bedeutung, da der nachlässige Umgang mit diesen Fristen zu Lasten der Verkehrssicherheit gehe.

Mit der Verordnung passt die Bundesregierung die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen durch TÜV, DEKRA und Co. an die fortentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik an. Dies soll Effizienz und Qualität der Untersuchungen steigern. Durch die Änderungen entfällt zukünftig auch die sogenannte Rückdatierung. Fahrzeuge, die mehr als zwei Monate verspätet zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, erhalten wieder die volle Frist. Als Folge der dann durchzuführenden "vertieften Untersuchung" ist allerdings eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr zu entrichten.

Die Änderungen dienen auch dem Aufbau einer Fahrleistungsstatistik, für die die ohnehin bei Hauptuntersuchungen festzustellenden Daten zu nutzen sind.

Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Drucksache 843/11 (Beschluss)

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