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86 | 201215.06.12
Ehemalige militärische Liegenschaften erfolgreich nutzen
Der Bundesrat möchte - im Zusammenhang mit dem neuen Stationierungskonzept der Bundeswehr - die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dazu verpflichten, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Mit seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf will er eine entsprechende Klausel in die gesetzlichen Grundlagen der BImA einfügen.
Eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung von Liegenschaften sei, dass deren Vermarktung nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folge. Vielmehr müsse eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann möglich sein, wenn diese nicht zum "vollen Wert" zu realisieren ist. Nach bisheriger Rechtslage muss sich die Anstalt bei der Verwertung der Liegenschaften jedoch an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und das Vermögen wirtschaftlich veräußern. Aus Sicht der Länder bedarf es daher einer Öffnungsklausel, die die BImA dazu anhält, bei der Verwertung von Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag übermittelt und dabei ihre Auffassung darlegt.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, künftig auch den Schutz und Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Liegenschaften - wie zum Beispiel ehemalige Truppenübungsplätze - sicherzustellen. Hierbei seien insbesondere Übertragungsmöglichkeiten an Länder und Kommunen anzustreben.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Drucksache 227/12 (Beschluss)
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