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87 | 201215.06.12

Länder wollen "Freiwilligendienst aller Generationen"

Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst eine weitere Dienstform gesetzlich verankern. Diese soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.

In ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder daher vor, den neuen "Freiwilligendienst aller Generationen" als zweite Säule in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einzufügen. Der Dienst soll überwiegend praktische Tätigkeiten umfassen und arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein. Er soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen

Drucksache 297/12 (Beschluss)

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