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88 | 201215.06.12

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu

Einstimmig hat der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, die den Rechtsschutz politischer Vereinigungen im Vorfeld von Bundestagswahlen verbessert. Sie eröffnet für Vereinigungen, die nicht als Parteien anerkannt wurden, eine Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht.

Bisher besteht vor einer Bundestagswahl kein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Parteieigenschaft. Auch die nach der Wahl stattfindende Wahlprüfung durch den Bundestag und die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht haben lediglich die Gültigkeit der Wahl zum Gegenstand. Beschwerden nicht als Parteien anerkannter Vereinigungen wurden darum bisher zurückgewiesen oder verworfen, wenn sie sich nicht auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben können.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)

Drucksache 289/12 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Drucksache 290/12 (Beschluss)

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