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89 | 201215.06.12

Länder lehnen neuen Rechtsrahmen für europäische Statistiken ab

Der Bundesrat sieht den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für europäische Statistiken sehr kritisch. Er lehnt den Vorschlag in der vorliegenden Form insgesamt ab, da er europäischem Recht nicht standhält. So verstoße der Umstand, dass künftig nur noch eine einzige nationale Stelle für jeden Mitgliedstaat als Kontaktstelle gegenüber der Kommission auftreten dürfe, gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da die Regelung mit der innerstaatlichen Kompetenzverteilung Deutschlands nicht vereinbar sei. Zudem griffen einzelne Teile des Vorschlags zu tief in die Organisationsstruktur der Mitgliedsstaaten ein. Das europäische Recht gebe der EU zwar die Kompetenz für die Anordnung von Statistiken, nicht aber für Eingriffe in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten. Der Vorschlag ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen, betont der Bundesrat.

Mit der Vorlage schlägt die Europäische Kommission eine Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens für europäische Statistiken vor, um diesen an die Bedürfnisse anzupassen, die sich durch die jüngsten weltwirtschaftlichen Entwicklungen ergeben haben. Vorrangiges Ziel sei es, die Glaubwürdigkeit des europäischen statistischen Systems zu wahren und angemessen auf den Datenbedarf zu reagieren, der durch die stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung in der Europäischen Union entstanden sei. In diesem Zusammenhang komme insbesondere der fachlichen Unabhängigkeit der nationalen statistischen Stellen wesentliche Bedeutung zu.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Drucksache 219/12 (Beschluss)

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