Presse
Presse
90 | 201215.06.12
Höhere Wettbewerbsfähigkeit für Forschungseinrichtungen
Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland forschungsfreundlichere Bedingungen durch mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung schaffen soll. Um einen Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder zu vermeiden sei die Klarstellung notwendig, dass das Gesetz nur die Behörden des Bundes bindet und seine Anwendung in Abstimmung mit den Ländern geschehen muss, so die Länderkammer.
Mit dem Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes sollen die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungseinrichtungen erhöht und gleichzeitig die Mittel effizienter eingesetzt werden. So ist zum Beispiel vorgesehen, den Einrichtungen deutlich mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Gehältern zu verschaffen, damit diese wissenschaftliche Spitzenkräfte gewinnen oder halten können.
Drucksache 252/12 (Beschluss)
1172 Zeichen

