Presse
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93 | 201215.06.12
Länder wollen Organspendeprozess weiter optimieren
Der Bundesrat hat heute die Änderung des Transplantationsgesetzes gebilligt.
In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung jedoch auf, beim Organspendeprozess mehr regionale Flexibilität zu gewährleisten. Die überregionale Koordinierungsstelle zwischen Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäusern müsse ihren Regionalstellen mehr Eigenverantwortlichkeit einräumen, zum Beispiel durch eigene Budget- und Personalverantwortung.
Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Transplantationsrichtlinie in deutsches Recht. Gegenstand der Richtlinie ist insbesondere die Festlegung EU-weiter einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren.
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Drucksache 292/12 (Beschluss)
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