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113 | 201206.07.12

Grünes Licht für Warnschussarrest

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz gebilligt, mit dem der Bundestag das Sanktionsinstrumentarium im Jugendstrafrecht erweitert. Es ermöglicht den Jugendgerichten, unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen Jugendarrest - sogenannter Warnschussarrest - zu verhängen. Der Arrest hat innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft zu beginnen. Zudem hebt das Gesetz das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende, die wegen besonders grausamen Mordes verurteilt wurden, auf 15 Jahre an.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten

Drucksache 350/12 (Beschluss)

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