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114 | 201206.07.12

Länder wollen Erleichterungen für Spätaussiedler

Der Bundesrat möchte in bestimmten Fällen den Nachzug von Kindern und Ehegatten von Spätaussiedlern erleichtern, um Härtefälle zu vermeiden.

In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er daher vor, Ehegatten und Kinder auch dann in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers aufzunehmen, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit nicht über die an sich erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Bisher ist der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vor der Ausreise aus dem Aussiedlungsgebiet erforderlich. Dies kann nach Ansicht der Länderkammer in den genannten Fällen jedoch zu unbilligen Härten führen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Drucksache 342/12 (Beschluss)

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