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115 | 201206.07.12

Kritische Stellungnahme zum Strahlenschutz

Der Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, der zum Schutz vor Belastungen durch ionisierende Strahlung - wie zum Beispiel Röntgen- oder Radonstrahlung - die in diesem Bereich bestehenden Rechtsvorschriften novellieren und an aktuelle wissenschaftliche Daten anpassen soll.

Er lehnt insbesondere die Festlegung von Grenzwerten für die Radonkonzentration in Gebäuden ab. Freiwillige Maßnahmen seien in diesem Fall zielführender. Die Länder sind zudem der Auffassung, dass die mit dem Richtlinienvorschlag entstehenden Kontroll- und Anpassungspflichten von Gebäuden zu erheblichen Kosten für die Betroffenen führen. Eine nachträgliche Kontrolle sei kaum durchführbar, da die derzeit gängigen Messverfahren erhebliche Fehlergrößen aufwiesen. Auch verpflichtender Vorgaben im Zusammenhang mit Belastungen durch Baumaterialien in Gebäuden bedürfe es nicht.

Der Kommissionsvorschlag soll unter anderem die Integration natürlicher Strahlenquellen, also in der Natur vorkommender radioaktiver Materialien wie zum Beispiel das Edelgas Radon, in das Gesamtschutzsystem bewirken. Es ist vorgesehen, Referenzwerte für die Radonkonzentration in Gebäuden zu bestimmen, da das Gas durch den Boden in die Gebäude eindringen kann. Die Mitgliedstaaten sollen einen Radon-Maßnahmenplan erstellen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung

Drucksache 331/12 (Beschluss)

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