Presse
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152 | 201212.10.12
Rehabilitation verurteilter Homosexueller
Der Bundesrat setzt sich für die Rechte in Deutschland strafrechtlich verurteilter Homosexueller ein. Mit einer heute gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.
Zur Begründung weisen die Länder darauf hin, dass in der Bundesrepublik homosexuelle Handlungen bis zur Strafrechtsreform von 1969 und in der DDR bis 1968 verfolgt wurden. In beiden Teilen Deutschlands herrschte somit zumindest bis 1968/69 ein sozialpolitisches Klima, welches homosexuelle Menschen diskriminierte. Daher sei nun die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile sowie eine daraus resultierende Entschädigung ernsthaft zu prüfen.
Drucksache 241/12 (Beschluss)
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