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161 | 201202.11.12

Bund soll Betriebskosten für neue Betreuungsplätze bereits 2013 überweisen

Der Bundesrat hat heute den Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2012 beraten, der rund 1,6 Milliarden Euro für die Europäische Investitionsbank bereitstellen und Absprachen zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung neuer Kinderbetreuungsplätze erfüllen soll.

Die Länder unterstützen die Stärkung des Stammkapitals der Investitionsbank und erkennen auch an, dass die Bundesregierung mit den bereitgestellten 580 Millionen Euro einen Teil ihrer Zusagen im Zusammenhang mit dem vereinbarten Ausbau von 30.000 Kinderbetreuungsplätzen erfüllt. Die verschärften Berichts- und Nachweispflichten bei der Verwendung der Mittel bedürften jedoch noch der Korrektur. Zudem soll der Bund auch die vereinbarten 75 Millionen Euro für die Betriebskosten der Betreuungsplätze bereits ab dem Jahr 2013 zur Verfügung stellen, fordern die Länder in ihrer Stellungnahme.

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)

Drucksache 590/12 (Beschluss)

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