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162 | 201202.11.12

Kroatien soll vor EU-Beitritt notwendige Reformen voranbringen

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung Stellung zu einem Gesetzentwurf genommen, der den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union vorbereiten soll.

Der Bundesrat begrüßt die erfolgreichen Beitrittsverhandlungen und würdigt auch die Fortschritte, die Kroatien bei den notwendigen Reformen erreicht hat. Zugleich stellt er allerdings fest, dass unter anderem in den Bereichen Justiz und Grundrechte noch verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, um die notwendigen Reformen bis zum Beitritt zum Abschluss zu bringen. Hierzu gehöre auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die wirksame Bekämpfung von Korruption.

Der Gesetzentwurf enthält den zwischen der EU und der Republik Kroatien am 9. Dezember 2011 gezeichneten Beitrittsvertrag. Danach soll das Land zum 1. Juli 2013 Mitglied der EU werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitgliedstaaten den Vertrag vorher ratifiziert haben.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Drucksache 523/12 (Beschluss)

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