Presse
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177 | 201223.11.12
Länder billigen neue Regeln zur Sicherungsverwahrung
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes bei der Sicherungsverwahrung akzeptiert. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Das Gesetz erfüllt einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom Mai letzten Jahres. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das dem "Abstandsgebot" Rechnung trägt, nach dem sich die Sicherungsverwahrung von der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat.
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
Drucksache 689/12 (Beschluss)
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