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202 | 201214.12.12

Beschneidung von Jungen auch künftig zulässig

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Beschneidung von männlichen Kindern in seiner heutigen Plenarsitzung gebilligt.

Damit bleibt die Beschneidung von Jungen weiter zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Das Gesetz stellt klar, dass Eltern in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres Kindes einwilligen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beschneidung muss fachgerecht und bei möglichst effektiver Schmerzbehandlung erfolgen.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Drucksache 739/12 (Beschluss)

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