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Bereichsmotiv "Presse"

207 | 201214.12.12

Länder wollen Tierseuchen noch effektiver bekämpfen

Der Bundesrat hat heute den Entwurf des neuen Tiergesundheitsgesetzes beraten und umfangreiche Verbesserungsvorschläge beschlossen. Er möchte hiermit unter anderem Rechtsunsicherheiten beseitigen, die durch ungenaue Formulierungen entstehen. Zudem will er die grundsätzliche Verantwortung der Tierhalter bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen definieren. Die Veterinär- und Gesundheitsbehörden wollen die Länder zu noch engerer Zusammenarbeit verpflichten.

Das bisher geltende Tierseuchengesetz geht teilweise noch auf vorkonstitutionelles Recht zurück, ist mehrfach umfangreich verändert worden und soll nun abgelöst werden. Künftig steht nicht mehr die Bekämpfung von entstandenen Seuchen, sondern die Vorbeugung zur Vermeidung von Krankheiten im Vordergrund. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient der Erhaltung sowohl der Tiergesundheit als auch erheblicher wirtschaftlicher Werte in der Nutztierhaltung und der Verhinderung von Zoonosen, also der Ansteckung von Menschen mit Tierkrankheiten.

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

Drucksache 661/12 (Beschluss)

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