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208 | 201214.12.12

Bedenken gegen neue Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen

Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen umsetzen will. Er begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel des geplanten Gesetzes, hat jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einzelnen Regelungen. Zudem sieht er mit Sorge, dass der Entwurf den Providern und nicht staatlichen Stellen die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen überträgt. Das Inkrafttreten des Gesetzes will der Bundesrat auf den 1. Juli 2013 verschieben.

Bislang waren die Unternehmen verpflichtet, Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Rufnummer, Anschlusskennung etc. an bestimmte Behörden herauszugeben. Das geltende Recht ist allerdings nur noch bis Ende Juni 2013 anwendbar. Künftig sollen Telefonanbieter Bestandsdaten und Internetprotokoll-Adressen nur dann herausgeben, wenn die anfragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörde aufgrund einer qualifizierten Rechtsgrundlage hierzu berechtigt ist. Noch strenger sind die Voraussetzungen für die Weitergabe von Pin- oder Puk-Nummern.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Drucksache 664/12 (Beschluss)

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