Presse
Presse
213 | 201214.12.12
Änderung der Kapitalertragsteuer findet im Bundesrat keine Mehrheit
Die Länder haben heute einem Gesetz, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der so genannten Streubesitzdividende beseitigen sollte, die erforderliche Zustimmung versagt.
Es kann damit nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
Drucksache 736/12 (Beschluss)
545 Zeichen

