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214 | 201214.12.12

Neues NPD-Verbotsverfahren

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Mit der Antragstellung und Prozessführung soll Bundesratspräsident Winfried Kretschmann einen Verfahrensbevollmächtigten beauftragen.

In seinem Beschluss führt der Bundesrat aus, dass es sich nach seiner Überzeugung bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt. Sie sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der politische Kurs sei bestimmt durch eine aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung. Dies lasse sich anhand der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten umfangreichen Materialsammlung belegen. Ein Verbot der NPD ist daher aus Sicht des Bundesrates geboten.

Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG)

Drucksache 770/12 (Beschluss)

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