Bundesrat / Bundestag

Bundesrat / Bundestag
Berlin / Reichstag
Sechzehn ständige Ausschüsse im Bundesrat und zweiundzwanzig im Bundestag bereiten unter unterschiedlichen Blickwinkeln die Plenarsitzungen der jeweiligen Häuser vor.
Daneben existieren zwei Ausschüsse, in denen Bundesrat und Bundestag unmittelbar zusammen arbeiten: der Vermittlungsausschuss und der Gemeinsame Ausschuss. In beiden Gremien sind sowohl Mitglieder des Bundesrates als auch Abgeordnete des Bundestages vertreten.
Im Vermittlungsausschuss, der bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren einen in beiden Häusern tragfähigen Kompromiss finden soll, sind Bundesrat und Bundestag mit jeweils 16 Mitgliedern vertreten.
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Im Gemeinsamen Ausschuss hingegen gibt es neben 16 Bundesratsvertretern 32 Mitglieder von Bundestagsseite. Er soll im Verteidigungsfall die Rechte beider Verfassungsorgane wahrnehmen, wenn ein Zusammentritt des Bundestages nicht mehr möglich ist.
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