Organe und Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen und Minister/Ministerinnen der Länder sein.
Bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind es die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Senatoren/Senatorinnen. Auch Staatssekretäre/Staatssekretärinnen können Mitglieder sein, soweit sie Kabinettsrang genießen.
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Bundesrates sowie Bevollmächtigte der Länder beim Bund alphabetisch geordnet:



































