Organe und Mitglieder
Mitglieder nach Ländern
Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen und Minister/Ministerinnen der Länder sein.
Bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind es die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Senatoren/Senatorinnen. Auch Staatssekretäre/Staatssekretärinnen können Mitglieder sein, soweit sie Kabinettsrang genießen.
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