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22 | 201301.02.13

Änderungen im Mietrecht passieren Bundesrat

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz legt fest, dass die sogenannte energetische Modernisierung für einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen darf. Zudem soll es auch das Räumungsverfahren effizienter und kostengünstiger gestalten. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gemeinden zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen künftig nur noch 15 Prozent - und nicht mehr wie bisher 20 Prozent - innerhalb von drei Jahren betragen dürfen.

Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)

Drucksache 10/13 (Beschluss)

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