Presse
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23 | 201301.02.13
Verringerung des Bahnlärms
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leisten soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz schafft für künftige Schienenwege mittelfristig den sogenannten Schienenbonus, also die lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr ab. Der Bundesrat will in dem Vermittlungsverfahren erreichen, dass die gesetzliche Grundlage des Schienenbonus bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben gestrichen wird. Die Festlegung eines fixen Datums sei erforderlich, um Planungssicherheit für den Schienenbereich zu erreichen. Dies diene dem fairen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit.
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 11/13 (Beschluss)
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