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26 | 201301.02.13

Bundesrat beschränkt Zahl der Zentren für Präimplantationsdiagnostik

Die Länder haben heute der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die die grundsätzlichen Verfahrensvorgaben zur PID bestimmt, nur mit Auflagen zugestimmt. Sie legten fest, dass ein genereller Anspruch auf Zulassung eines PID-Zentrums nicht besteht. Entscheidend sei vor allem der Bedarf und das öffentliche Interesse. Hierdurch lasse sich eine Konzentration auf wenige Zentren erreichen, was der Qualitätssicherung diene. Zudem fordert der Bundesrat, dass die Ethikkommissionen neben medizinischen Aspekten zwingend auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben und ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit treffen müssen.

Die Bundesregierung kann die Verordnung nur in Kraft setzen, wenn sie den Forderungen des Bundesrates vollständig entspricht.

Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung - PIDV)

Drucksache 717/12 (Beschluss)

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