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Bundesrat / Bundestag

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Föderalismusreform

Die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
Föderalismusreform I


Am 1. September 2006 trat mit der umfangreichsten Grundgesetzänderung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft. Durch die Reform sollen die Handlungs- und die Entscheidungsfreiheit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet sowie die Effizienz und die Zweckmäßigkeit bei der Aufgabenerfüllung gesteigert werden.

Grundlegende Vorarbeiten zur Reform gehen auf die Bundesstaatskommission von Bundestag und Bundesrat zurück, die zwischen Dezember 2003 und Dezember 2004 tagte.

Mehr: Föderalismusreform I …



Die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Föderalismusreform II


Zur Großansicht in neuem Fenster: Gruppenbild Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

In der zweiten Stufe der Föderalismusreform ging es um die Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, um diese an die veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Zwischen März 2007 und März 2009 hat die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Föderalismuskommission II ein Maßnahmenbündel erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011 steht.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesamtpaket ist mit der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 und der Behandlung in der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 abgeschlossen worden.

Weitere Informationen:

Abschlussbericht der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Beratungen und ihre Ergebnisse

Der Bericht mit der vollständigen Sammlung der Kommissionsdokumente auf CD-ROM kann beim Bestellservice des Deutschen Bundestages oder telefonisch unter 030 227-33300 angefordert werden.

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