Organe und Mitglieder
Statistik
Tabellarische Auswertungen
Grafische Auswertungen
Die Auswertungen werden jeweils nach Ende einer Legislaturperiode des Deutschen Bundestages aktualisiert.
Ursprung der Gesetzentwürfe
im Zeitraum vom 7. September 1949 bis 27. Oktober 2009

In der Bundesrepublik Deutschland gehen die meisten Gesetze auf Entwürfe der Bundesregierung zurück. Initiativrecht haben aber auch Bundesrat und Bundestag (Art. 76 Abs. 1 Grundgesetz).
Anrufung des Vermittlungsausschusses
im Zeitraum vom 7. September 1949 bis 27. Oktober 2009

Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss herbeizuführen.
Verkündete Zustimmungs- bzw. Einspruchsgesetze
im Zeitraum vom 7. September 1949 bis 27. Oktober 2009

Zustimmungsbedürftig sind Gesetze, die die Interessen der Länder berühren oder die Verfassung ändern. Diesen muss der Bundesrat ausdrücklich zustimmen. Bei allen anderen Gesetzen kann der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch erheben, der jedoch vom Bundestag "überstimmt" werden kann.
Verkündete Zustimmungs- bzw. Einspruchsgesetze
nach Inkrafttreten der Föderalismusreform I
im Zeitraum vom 1. September 2006 bis 27. Oktober 2009

Durch die Föderalismusreform I haben sich die Voraussetzungen für die Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen geändert. Seitdem hat der Anteil der zustimmungsbedürftigen Gesetze abgenommen.

