Organe und Mitglieder
Das Präsidium des Bundesrates
für das Geschäftsjahr 2012/2013 vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013
Neben dem Präsidenten gehören dem Präsidium zwei Vizepräsidenten an.
Präsident
Erster Vizepräsident
Zweiter Vizepräsident
Wahl und Aufgaben der Vizepräsidenten
Die Vizepräsidenten werden vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl haben die Regierungschefs der Länder eine Vereinbarung getroffen: Zum Ersten Vizepräsidenten wird jeweils der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.
Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten des Bundesrates, wenn dieser verhindert ist und beraten ihn bei der Erledigung seiner Aufgaben.
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört unter anderem die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundesrates sowie die Entscheidung wichtiger interner Angelegenheiten des Hauses, soweit das Plenum nicht entscheiden muss.




