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Häufig gestellte Fragen
- Wie haben die Länder abgestimmt?
- Wie wirkt es sich aus, wenn sich ein Land enthält?
- Was ist eine Entschließung?
- Wer wird Präsident des Bundesrates?
Wie haben die Länder abgestimmt?
Wie die einzelnen Länder abstimmen, wird grundsätzlich nicht festgehalten. Abgestimmt wird durch Handaufheben. Es wird nur abgezählt, ob die jeweils notwendige Stimmenmehrheit erreicht ist. Nur in den seltenen Fällen, in denen durch Einzelaufruf der Länder abgestimmt wird - ständige Praxis bei Grundgesetzänderungen oder auf Antrag eines Landes - wird im Plenarprotokoll festgehalten, welches Land wie abgestimmt hat.
Wie wirkt es sich aus, wenn sich ein Land enthält?
Im Bundesrat wird die Abstimmungsfrage immer positiv gestellt. Das heißt, es wird beispielsweise gefragt: Wer stimmt dem Gesetz zu? Wer ist für die Anrufung des Vermittlungsausschusses? Wer ist dafür, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen? Gezählt werden dann die Stimmen der Länder, die auf die Abstimmungsfrage positiv votieren. Dies geschieht in der Weise, dass der jeweilige Stimmführer des mit "Ja" abstimmenden Landes seine Hand hebt. Dann wird nur festgestellt, ob diese Stimmen insgesamt eine Mehrheit, also mindestens 35 Stimmen bilden. Eine Gegenabstimmung in der Weise, dass noch mal extra gefragt würde, wer dagegen ist oder wer sich enthält, findet nicht statt. Insoweit spielen Enthaltungen bei der Abstimmung keine Rolle und werden als solche auch nicht festgehalten. Eine Enthaltung wirkt prinzipiell wie eine Nein-Stimme. Nur dann, wenn ausnahmsweise durch Einzelaufruf der Länder abgestimmt wird, kann ein Land ausdrücklich mit "Enthaltung" abstimmen. Dieser Zuruf "Enthaltung" wird dann auch als solcher im Plenarprotokoll festgehalten.
Was ist eine Entschließung?
Entschließungen sind Aufforderungen, in der Regel an die Bundesregierung, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden, also beispielsweise ein Gesetz oder eine Verordnung zu erlassen beziehungsweise zu verändern.
Wer wird Präsident des Bundesrates?
Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr (Artikel 52 Absatz 1 Grundgesetz). Die Präsidentschaft wechselt jeweils zum 1. November. Der Turnus, nach dem die Länder den Präsidenten stellen, beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern. Diese Abfolge entspricht der so genannten Königsteiner Vereinbarung, die die Ministerpräsidenten 1950 getroffen haben und die 1990 durch Aufnahme der neuen Länder erweitert wurde.

