Logo Bundesrat

Logo Bundesrat (Link zur Startseite)




Struktur und Aufgaben

Bereichsmotiv "Struktur und Aufgaben"

Organisation des Bundesrates

Der Bundesrat - das ist seine Vollversammlung, das Plenum. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder. Sein Präsident wird jedes Jahr aus dem Kreis der Ministerpräsidenten der Länder gewählt.

Präsident und Präsidium

Jedes Jahr zum 1. November wird ein Ministerpräsident in das Amt des Bundesratspräsidenten gewählt. Die Aufgaben des Präsidenten sind weniger politischer Natur sondern bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzung und in der Vertretung des Bundespräsidenten.

Mehr: Präsident und Präsidium …

Die Vollversammlung - das Plenum

Der Bundesrat ist ein "Parlament der Länderregierungen". Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.

Mehr: Die Vollversammlung - das Plenum …

Europakammer

Der Bundesrat verfügt über eine eigene Europakammer. Wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist, kann die Europakammer stellvertretend für das Bundesratsplenum Beschlüsse herbeiführen.

Mehr: Europakammer …

Die Ausschüsse

Zusammensetzung und Arbeitsweise

Das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Fachlich versierte Landesminister oder in ihrem Auftrag handelnde Bedienstete aus den Landesministerien prüfen sie auf "Herz und Nieren".

Mehr: Die Ausschüsse …

Die Mitglieder des Bundesrates

Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer bzw. die Bürgermeister und Senatoren der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sein. Wenn Staatssekretäre im Landeskabinett Sitz und Stimme haben, dann können auch sie dem Bundesrat angehören.

Mehr: Die Mitglieder des Bundesrates …

Der Ständige Beirat / die Bevollmächtigten der Länder beim Bund

Beim Präsidium des Bundesrates besteht ein Ständiger Beirat, der von den sechzehn Bevollmächtigten der Länder beim Bund gebildet wird. Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist dieses Gremium beratend für den Präsidenten und das Präsidium tätig.

Mehr: Der Ständige Beirat / die Bevollmächtigten der Länder beim Bund …

Fanden Sie diesen Beitrag hilfreich? Vermissen Sie Inhalte?

Ihre Bewertung:

Diese Seite:




Dieser Inhalt ist Teil des Internet-Angebotes des Bundesrates.
© Bundesrat 2013