Struktur und Aufgaben

Organisation des Bundesrates
Der Bundesrat - das ist seine Vollversammlung, das Plenum. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder. Sein Präsident wird jedes Jahr aus dem Kreis der Ministerpräsidenten der Länder gewählt.
Jedes Jahr zum 1. November wird ein Ministerpräsident in das Amt des Bundesratspräsidenten gewählt. Die Aufgaben des Präsidenten sind weniger politischer Natur sondern bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzung und in der Vertretung des Bundespräsidenten.
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Der Bundesrat ist ein "Parlament der Länderregierungen". Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.
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Der Bundesrat verfügt über eine eigene Europakammer. Wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist, kann die Europakammer stellvertretend für das Bundesratsplenum Beschlüsse herbeiführen.
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Zusammensetzung und Arbeitsweise
Das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Fachlich versierte Landesminister oder in ihrem Auftrag handelnde Bedienstete aus den Landesministerien prüfen sie auf "Herz und Nieren".
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Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer bzw. die Bürgermeister und Senatoren der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sein. Wenn Staatssekretäre im Landeskabinett Sitz und Stimme haben, dann können auch sie dem Bundesrat angehören.
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