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Struktur und Aufgaben

Bereichsmotiv "Struktur und Aufgaben"

Präsident und Präsidium

Jedes Jahr zum 1. November wird ein Ministerpräsident in das Amt des Bundesratspräsidenten gewählt. Die Aufgaben des Präsidenten sind weniger politischer Natur sondern bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzung und in der Vertretung des Bundespräsidenten.

Wahl

Die Wahl des Bundesratspräsidenten erfolgt nach einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Der Turnus beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern.

So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten 1950 in Königstein/Taunus verständigt haben. Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Besetzung des Amtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen ist. Außerdem wahrt sie den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, den Präsidenten zu stellen.

Aufgaben

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Blick auf das Präsidium und das Rednerpult im Plenarsaal des Bundesrates Präsidium im Plenarsaal

Die Hauptaufgabe des Präsidenten liegt in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen des Bundesrates. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland rechtlich in allen Angelegenheiten des Bundesrates. Dem Bundesratspräsidenten stehen zwei Vizepräsidenten zur Seite, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben beraten und im Verhinderungsfall vertreten.

Daneben weist das Grundgesetz dem Präsidenten des Bundesrates eine besondere Aufgabe zu: Er hat die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist, Artikel 57 Grundgesetz.

Protokollarisch wird der Bundesratspräsident wegen dieser Vertreterfunktion oft als "Nummer 2" nach dem Bundespräsidenten angesehen. Eine verbindliche Festlegung der protokollarischen Platzordnung gibt es jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Deshalb ist offen, wie die höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane Bundesrat, Deutscher Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht nach dem protokollarisch unstreitig höchsten Repräsentanten, dem Bundespräsidenten, rangieren.

Präsidium

Der Präsident des Bundesrates bildet mit den zwei Vizepräsidenten das Präsidium. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört unter anderem die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundesrates sowie die Entscheidung wichtiger interner Angelegenheiten des Hauses.

Weitere Informationen zur aktuellen Präsidentschaft und zur Besetzung des Präsidiums:

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