Struktur und Aufgaben
Der Ständige Beirat / die Bevollmächtigten der Länder beim Bund
Beim Präsidium des Bundesrates besteht ein Ständiger Beirat, der von den sechzehn Bevollmächtigten der Länder beim Bund gebildet wird. Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist dieses Gremium beratend für den Präsidenten und das Präsidium tätig.
Verbindungsorgan zwischen Bundesrat und Bundesregierung
Der Ständige Beirat hat darüber hinaus wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahrzunehmen und trägt insbesondere dazu bei, die Verbindung zwischen Bundesrat und Bundesregierung aufrecht zu erhalten.
Der Ständige Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich. Er tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über ihren Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.
Die Vertretungen der Länder beim Bund
Jedes Land hat in Berlin eine Vertretung beim Bund eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört die allgemeine Vertretung der Interessen des Landes, die Beobachtung und Einwirkung auf die Bundesgesetzgebung sowie die Kontaktpflege zu den Regierungen der anderen Länder, zu ausländischen Botschaften und Verbänden. Die Landesvertretungen sind darüber hinaus im Rahmen von Ausstellungen und anderer kultureller Veranstaltungen Schaufenster ihres Landes.
Die Bevollmächtigten
An der Spitze der Landesvertretung steht der oder die Bevollmächtigte des Landes beim Bund. Sie haben in der Regel den Rang eines Ministers oder Staatssekretärs und sind gewissermaßen Botschafter im eigenen Land.

