Struktur und Aufgaben
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Bundesrates
Grundgesetz
"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." - mit diesen Worten umschreibt Artikel 50 des Grundgesetzes die Funktion des Bundesrates.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Geschäftsordnungen konkretisieren Aufgaben, Funktionen und die Zusammensetzung des Bundesrates.

