Struktur und Aufgaben
Direktor, Stellvertretende Direktorin
Der Direktor des Bundesrates leitet das Sekretariat im Auftrag des Präsidenten mit Unterstützung der Stellvertretenden Direktorin. Er unterstützt den Präsidenten bei der Führung seiner Amtsgeschäfte, vor allem bei der Vorbereitung und der Leitung der Sitzungen.
Der Direktor stellt die vorläufige Tagesordnung für das Plenum auf, berät den Präsidenten in Fragen der Geschäftsordnung und des parlamentarischen Verfahrens und wirkt bei der Auszählung der Stimmen mit. Während der Plenarsitzungen hat er daher seinen Platz neben dem Bundesratspräsidenten.
Der Direktor hat ständigen Kontakt zum Bundestag, zur Bundesregierung und zu den Regierungen der Länder und hält Verbindung zu den ausländischen Parlamenten. Er bereitet die Sitzungen des Ständigen Beirats vor und nimmt stets an ihnen teil.
Eingestellt, entlassen und in den Ruhestand versetzt werden der Direktor und die Stellvertretende Direktorin vom Präsidenten mit vorheriger Zustimmung des Bundesrates.



