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Organe und Mitglieder

Bereichsmotiv "Organe und Mitglieder"


Die Präsidentschaft

Wahl

Wenn es um ihren höchsten Repräsentanten geht, sind alle Länder im Bundesrat gleichberechtigt: Jedes Jahr wird ein Ministerpräsident in dieses Amt gewählt. Die Reihenfolge wird durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt. Der Turnus beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern.

So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten 1950 in Königstein/Taunus geeinigt haben. Diese Regelung hat nicht nur den Vorzug, dass jedes der Länder einmal im Abstand von nun sechzehn Jahren den Präsidenten stellen kann, sondern sie hat vor allem auch den Vorteil, dass die Besetzung dieses Amtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen ist.  

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Präsidenten liegt in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen des Bundesrates. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland rechtlich in allen Angelegenheiten des Bundesrates.

Dem Bundesratspräsidenten stehen zwei Vizepräsidenten zur Seite, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben beraten und im Verhinderungsfall vertreten.  

Dem Präsidenten des Bundesrates weist das Grundgesetz außerdem eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe außerhalb des Bundesrates zu:  

Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Artikel 57 GG

Protokollarisch wird der Bundesratspräsident wegen dieser Vertreterfunktion oft als "Nr. 2" nach dem Bundespräsidenten angesehen. Eine verbindliche Festlegung der protokollarischen Platzordnung gibt es jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Deshalb ist offen, wie die höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane Bundesrat, Deutscher Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht nach dem protokollarisch unstreitig höchsten Repräsentanten, dem Bundespräsidenten, rangieren.

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