Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik
Das Aufgabenfeld des Ausschusses umfasst grundsätzlich die Aufgabenfelder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dementsprechend ist der zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages der dortige Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Er ist somit zuständig für die Kernbereiche:
Arbeit im weiteren Sinne mit den Schwerpunkten
- Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
- Arbeitsförderung, Arbeitsmarktpolitik
Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung
und damit verwandte Rechtsgebiete
und Sozialpolitik (soweit nicht anderen Ausschüssen zugeordnet) mit den Schwerpunkten
- Fragen der Sozialpolitik, sofern nicht speziell anderen Ausschüssen zugewiesen
- Rentenrecht
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kriegsopferversorgung
- Recht der Sozialhilfe
- Belange behinderter Menschen, Rehabilitationsrecht
- Internationales Sozialrecht.
Vorlagen, die unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet worden sind, werden vom Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend beraten. Gleiches gilt für entsprechende Vorlagen der Länder.
In den anderen Fällen beteiligt sich der Ausschuss aus arbeits- oder sozialpolitischen Gründen mitberatend an Vorlagen.

