Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten, die nach Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes Sache des Bundes ist.
Sein Aufgabenbereich deckt sich damit weitgehend mit dem des Auswärtigen Amtes - mit Ausnahme der Europapolitik, für die der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union gebildet wurde.
Da die Länder traditionell ihre Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, wird er auch als "Politischer Ausschuss" bezeichnet. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass er nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zusammentritt. Die Routinearbeit, nämlich die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen nach Artikel 59 Abs. 2 GG, erledigt der Ausschuss meist im schriftlichen Verfahren.

