Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Familie und Senioren
Dieser Ausschuss ist zuständig für die Kernbereiche "Familienpolitische Aspekte" und "Seniorenpolitische Fragen". Das Aufgabenfeld des Ausschusses umfasst somit die Bereiche Familie und Senioren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Ausschuss für Familie und Senioren beteiligt sich zum Beispiel in familienpolitischer Sicht an Vorlagen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, aus seniorenpolitischen Gründen bei Belangen älterer Menschen. Die betreffenden Vorlagen der Bundesregierung kommen im Fall der Federführung von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Gebiete:
"Familie"
- allgemeine familienpolitische Fragen
- Familien mit besonderen Belastungen
- Bildung und Erholung im Familienbereich
- wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte der Familien
- Bundeserziehungsgeld
- Mutterschutz
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschussgesetz
Freiwilligendienste
"Senioren"
- allgemeine Fragen älterer Menschen
- Heimrecht
- Aktivität im Alter
- Altenpflegeausbildung

