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Organe und Mitglieder

Bereichsmotiv "Organe und Mitglieder"

Aufgaben

Finanzausschuss

Im Bundesrat sind - anders als z. B. im Deutschen Bundestag - die Funktionen des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses nicht getrennt. Vielmehr nimmt der Finanzausschuss des Bundesrates beide Funktionen wahr.

Der Aufgabenbereich des Finanzausschusses deckt sich weitgehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Zuständigkeiten:

  • Bundeshaushalt
  • Haushaltsrecht und Haushaltssystematik
  • Steuern und Abgaben
  • Bund / Länder-Finanzbeziehungen
  • Nationale und Internationale Finanzpolitik (u.a. Banken-, Versicherungs-, Investment-, Börsen- und Wertpapierwesen).

Vorlagen, die unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen oder eines Landesfinanzministeriums erarbeitet worden sind, werden vom Finanzausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Politikbereiche oder die Haushalte der Länder berührt sind.

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