Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Frauen und Jugend
Der Ausschuss für Frauen und Jugend befasst sich mit den Vorlagen, die einen Teilbereich der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu den Bereichen "Gleichstellung", "Kinder und Jugend" und "Zivildienst" abdecken.
Im Einzelnen handelt es sich insbesondere um folgende Themenbereiche:
- Allgemeine Gleichstellungspolitik
- Allgemeine Kinder- und Jugendpolitik
- Gender Mainstreaming
- Gleichstellung im Beruf
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Schwangerschaftsberatung
- Sexualaufklärung
- Zivildienstangelegenheiten
Vorlagen der Bundesregierung, die dem Bundesrat unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den genannten Bereichen zugeleitet werden, sowie Vorlagen der Landesregierungen, die in den entsprechenden Landesministerien erarbeitet werden, werden vom Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrates federführend beraten.
Der Ausschuss behandelt Vorlagen, die federführend einem der übrigen 15 Ausschüsse des Bundesrates zugewiesen sind, mitberatend, wenn die genannten Politikbereiche von der Vorlage mit angesprochen werden.
Neben nationalen Regelungsvorschlägen für Gesetze und Verordnungen befasst sich der Ausschuss mit einer Vielzahl von Vorhaben der Europäischen Union im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinschaft für die zuvor genannten Themen.

