Organe und Mitglieder
Aufgaben
Gesundheitsausschuss
Der Aufgabenbereich des Gesundheitsausschusses des Bundesrates spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wider.
Der Gesundheitsausschuss befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
- Allgemeine Gesundheitspolitik
- Arzneimittel (Herstellung, Prüfung, Zulassung, Vertrieb und Überwachung)
- Berufe im Gesundheitswesen
- Biomedizin
- Gesundheitsschutz
- Gesundheitsversorgung
- Krankenhauswesen
- Krankenversicherung
- Medizinprodukte (Herstellung, Prüfung, Zulassung, Vertrieb und Überwachung)
- Pflegesicherung
Vorbeugendes Gesundheitswesen (Prävention)
Vorlagen der Bundesregierung, die dem Bundesrat unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit in den genannten Bereichen zugeleitet werden, sowie Vorlagen der Landesregierungen, für die bei der Bundesregierung das BMG federführend zuständig wäre, werden vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates federführend beraten.
Der Ausschuss berät Vorlagen, die federführend einem der übrigen 15 Ausschüsse des Bundesrates zugewiesen sind, mitberatend, wenn der Gesundheitsbereich von der Vorlage mit angesprochen wird.
Neben nationalen Regelungsvorschlägen für Gesetze und Verordnungen befasst sich der Ausschuss mit einer Vielzahl von Vorhaben der Europäischen Union im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik.

