Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Innere Angelegenheiten
Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Innere Angelegenheiten deckt sich weitgehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Zuständigkeiten:
- Verfassungs- und Staatsrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Wahlrecht
- Pass- und Personalausweisrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- kommunale Angelegenheiten
- Kriegsfolgenrecht
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zivil- und Katastrophenschutz
- öffentlicher Dienst
- Kommunikationstechnologien
- Sport
- gesamtstaatliche Repräsentation
Vorlagen, die unter Federführung des Bundesministeriums des Innern oder eines Landesinnenministeriums erarbeitet worden sind, werden vom Innenausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Politikbereiche berührt sind.

