Organe und Mitglieder
Aufgaben
Ausschuss für Kulturfragen
Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Kulturfragen spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Zuständigkeiten:
- allgemeinbildendes Schulwesen
- Sonderschulen, Auslandsschulen
- Hochschulwesen
- Ausbildungsförderung
- berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung
- berufsrechtliche Regelungen
- Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung
- Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung
- Medien - Film, Rundfunk und Fernsehen, neue Kommunikationstechnologien
- allgemeine Kulturpflege, Schutz von Kulturgütern, Förderung kultureller Einrichtungen, Kunst
- Archiv- und Bibliothekswesen
- Kulturpflege im Ausland
- Sport im Bildungsbereich
Vorlagen, die unter Federführung der oben aufgeführten Ressorts oder der entsprechenden Landesministerien erarbeitet worden sind, werden vom Kulturausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Politikbereiche berührt sind.

