Organe und Mitglieder
Aufgaben
Rechtsausschuss
Der Aufgabenbereich des Rechtsausschusses deckt sich weit gehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Zuständigkeiten:
Bürgerliches Recht
- BGB
- Recht des Verbraucherschutzes
- Einigungsbedingtes Zivilrecht
- Internationales Privatrecht
Strafrecht, Strafrechtspflege
- Strafgesetzbuch
- Strafverfahrens und -vollzugsrecht
- Ordnungswidrigkeiten
Öffentliches Recht
- Grundgesetz
- Finanzverfassung
- Verfassungsgerichtsbarkeit
Rechtspflege
- Richter-, Notar-, Anwalts-, Rechtspflegerrecht
- Prozessrecht
- Vollstreckungsrecht
- Register-, Insolvenz-, Beurkundungsrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht
- Gesellschafts-, Bilanz-, Urheberrecht
Vorlagen, die unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz oder eines Landesjustizministeriums erarbeitet worden sind oder in deren Zuständigkeit fallen, werden vom Rechtsausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Bereiche berührt sind. In allen Fällen überprüft der Rechtsausschuss die Vorlagen auf ihre Verfassungsgemäßheit. Zudem ist der Rechtsausschuss bei allen Grundgesetzänderungen federführend.

