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Organe und Mitglieder

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Aufgaben

Ausschuss für Verteidigung

Der Ausschuss für Verteidigung befasst sich mit verteidigungspolitischen Vorlagen, für die innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) die Federführung hat.

In der Regel handelt es sich um Gesetze, an deren Zustandekommen der Bundesrat zu beteiligen ist, oder um Verordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Als Beispiele seien genannt

  • die Gesetze zur Erweiterung der NATO,
  • Gesetze, die die Rechtsstellung der Soldaten betreffen,
  • Gesetze über die Wehrpflicht,
  • das Recht der Kriegsdienstverweigerung und
  • das Wehrdisziplinarrecht.

Mitglieder des Ausschusses für Verteidigung sind traditionell meist die Regierungschefs der Länder. Daher wird er, wie auch der Ausschuss für Auswärtige Angelegen­heiten, als "Politischer Ausschuss" bezeichnet.

Eine weitere Parallele zu diesem Ausschuss besteht insofern, als auch der Ausschuss für Verteidigung nur bei Bedarf und nicht regelmäßig zu Sitzungen zusammentritt.

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