Organe und Mitglieder
Aufgaben
Wirtschaftsausschuss
Der Aufgabenbereich des Wirtschaftsausschusses spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wider.
Insbesondere handelt es sich hierbei um folgende Zuständigkeiten:
- Allgemeine Wirtschaftspolitik
- Gewerbliche Wirtschaft; Industrie
- Außenwirtschaftspolitik
- Technologie- und Innovationspolitik
- Telekommunikation und Post
- Mittelstand; Handwerk; Dienstleistungen; Freie Berufe; Berufliche Bildung
- Energiewirtschaft
- EG-Binnenmarkt
- Entwicklungspolitik.
Vorlagen der Bundesregierung, die unter Federführung der o.a. Ressorts dem Bundesrat zugeleitet werden, sowie Vorlagen der Landesregierungen, die in den entsprechenden Landesministerien erarbeitet werden, werden hier federführend beraten.
Der Ausschuss wird mitberatend tätig, wenn die genannten Politikbereiche in anderen Vorlagen mit angesprochen werden.

